Nazi, Kampfbegriff, Warnsignal
Ein Essay über einen Begriff, der nie zur Ruhe kommt
Kaum ein Wort der deutschen Sprache ist so aufgeladen und gleichzeitig so unscharf wie „Nazi“. Es trifft, verletzt, mobilisiert – und entzieht sich zugleich jeder sauberen Definition. Wer heute fragt, ob man AfD-Anhänger „Nazis“ nennen darf, stößt auf ein Definitionsproblem, das so alt ist wie der Begriff selbst.
Ein Wort, das nie sich selbst gehörte
„Nazi“ wurde nie von denen erfunden, die es beschreiben sollte. Das Wort entstand in den 1920er-Jahren als abwertende Verkürzung von „Nationalsozialist“ – vermutlich in Anlehnung an das bayerische Spottwort für „Tölpel“. Die NSDAP selbst lehnte die Bezeichnung ab und nannte sich ausschließlich „Nationalsozialisten“. Das ist historisch gut belegt und bis heute strukturell bedeutsam: „Nazi“ war von der ersten Stunde an eine Fremdzuschreibung der Gegner, kein Ausweis, den sich jemand selbst ausstellte.
Das unterscheidet den Begriff fundamental von vielen anderen politischen Selbstbezeichnungen – und es erklärt, warum die Debatte bis heute nach demselben Muster verläuft: Die einen sagen „Ich bin doch kein Nazi“, die anderen entgegnen, genau das hätten die Nationalsozialisten auch gesagt, nur eben zum Wort „Nazi“ statt zur Sache.
Ein aufschlussreicher Vergleich: Der Begriff „Sozi“ entstand in derselben Zeit als Kurzform für „Sozialdemokrat“ und war zunächst ebenfalls abwertend konnotiert – besonders in der Form „Sozen“. Doch während „Nazi“ eine Fremdzuschreibung blieb, wurde „Sozi“ von den Sozialdemokraten selbst angeeignet und positiv umgedeutet.1 Heute verwenden SPD-Mitglieder den Begriff oft als Selbstbezeichnung. Der Unterschied liegt also nicht in der Fremdzuschreibung an sich, sondern darin, ob die Aneignung gelingt – und worauf der Begriff verweist.
Warum die Übertragung auf die Gegenwart wissenschaftlich heikel ist
Wer die AfD oder Teile ihrer Anhängerschaft als „Nazis“ bezeichnet, bewegt sich auf unsicherem analytischem Boden – aus mehreren Gründen.
Erstens ist „Nazi“ historisch an eine sehr spezifische Partei, ein sehr spezifisches Regime und ein sehr spezifisches Verbrechen gebunden. Gutachten wie das der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zwar einen völkisch-ethnischen Nationalismus fest, ausdrücklich aber keine „Wesensverwandtschaft“ mit dem historischen Nationalsozialismus – ein Begriff, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Parteiverboten selbst verwendet.2 Das GFF-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, die AfD sei verfassungswidrig nach Art. 21 Abs. 2 GG, weil sie gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie verstoße – nicht wegen nationalsozialistischer Wesensverwandtschaft.2
Zweitens ist die AfD heterogen. Sie reicht von wirtschaftsliberalen bis zu völkisch-nationalistischen Strömungen; der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit einzelne Landesverbände und den inzwischen formal aufgelösten „Flügel“ als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) begründet die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dem „in der Partei vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“, das nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei.3 Diese Binnendifferenzierung geht in der pauschalen Formel „die AfD sind Nazis“ verloren.
Drittens sind rechtsextreme Bewegungen, wie Umberto Eco in seinem Essay über den „Ur-Faschismus“ beschrieben hat, oft weniger durch eine kohärente Ideologie als durch ein Bündel emotionaler, widersprüchlicher Versatzstücke gekennzeichnet. Eco listet 14 Merkmale auf – darunter Traditionalismus, Angst vor Differenz, Antipluralismus, Verschwörungsdenken und ein verarmtes Vokabular –, die kein logisches System bilden, sondern ein emotionales.4 Das macht sie beweglicher als klassische Ideologien – und schwerer an einem festen Kriterienkatalog zu messen.
Der Kampfbegriff als Diagnoseinstrument
Und doch wäre es zu einfach, die Sache hier enden zu lassen. Denn dass „Nazi“ ein Kampfbegriff ist, heißt nicht, dass er beliebig oder bedeutungslos wäre. Kampfbegriffe entstehen, weil sie etwas markieren, das ein neutraler Fachterminus nicht erfasst: eine Haltung, eine Stoßrichtung, eine Gefahr.
Historiker sind sich heute weitgehend einig, dass der antisemitische und völkisch-rassistische Kern der NSDAP von Beginn an vorhanden war – im Parteiprogramm von 1920 ebenso wie in Hitlers frühen Schriften. Was sich änderte, war nicht das Ziel der „Entfernung“ der als fremd definierten Gruppe aus der „Volksgemeinschaft“, sondern die Methode: von Ausgrenzung über erzwungene Auswanderung und Umsiedlungspläne bis zur systematischen Vernichtung. Der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz formuliert den entscheidenden begrifflichen Unterschied: „Wenn völkische Nationalisten von Volk sprechen, meinen sie den Ethnos, eine biologische Abstammungsgemeinschaft. Der ethnische Volksbegriff steht mit dem demokratischen auf Kriegsfuß.“5
Diese Kontinuitätsthese ist zentral für das Verständnis, warum viele Forscher den völkischen Volksbegriff – die Vorstellung, Zugehörigkeit sei eine Frage der Abstammung, nicht der Staatsbürgerschaft – als das eigentliche Alarmsignal begreifen, nicht die Frage, ob bereits von Vernichtung die Rede ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem NPD-Urteil von 2017 klargestellt, dass ein ethnisch definierter Volksbegriff gegen die Menschenwürde verstößt: Die NPD wolle die Verfassungsordnung durch einen „an der ethnisch definierten ‘Volksgemeinschaft’ ausgerichteten autoritären Nationalstaat“ ersetzen, was die Menschenwürde verletze und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sei.6
Wer also argumentiert, „Nazi“ markiere einen völkischen Nationalismus, der historisch in Radikalisierung münden kann, wenn ihm die politische Macht und die gesellschaftliche Tabugrenze fehlen, beruft sich auf einen realen historischen Befund – nicht auf reine Unterstellung. Das ist die legitime Substanz hinter der Zuspitzung, auch wenn sie sich nicht in einer sauberen wissenschaftlichen Definition von „Nazi“ fassen lässt.
Waren sie wahnsinnig? Was die Nürnberger Psychologen fanden
Eine der unbequemsten Erkenntnisse der Nachkriegsforschung stützt diese These zusätzlich – aus einer ganz anderen Richtung. Während der Nürnberger Prozesse untersuchten zwei US-Psychologen, der Psychiater Douglas Kelley und der Psychologe Gustave Gilbert, die 22 hochrangigen NS-Angeklagten mit Intelligenz- und Persönlichkeitstests, darunter dem Rorschach-Test. Beide kamen zu einem Ergebnis, das die Öffentlichkeit damals wie heute irritiert: Alle Angeklagten waren juristisch zurechnungsfähig. Keiner erfüllte die Kriterien einer schweren Geisteskrankheit, die ihn prozessunfähig gemacht hätte.7
In der Interpretation dieses Befunds gingen Kelley und Gilbert allerdings auseinander. Gilbert sah in mehreren Angeklagten ausgeprägte pathologische Persönlichkeitszüge – schizoide, narzisstische oder paranoide Muster – und ordnete sie als eine Form psychopathischer Persönlichkeit ein. Kelley dagegen kam zu einem düstereren Schluss: Die meisten Angeklagten seien im Kern unauffällig gewesen, ihre Rorschach-Ergebnisse hätten sich kaum von einem Durchschnittsamerikaner unterschieden. In seinem Buch „22 Cells in Nuremberg“ (1947) warnte er ausdrücklich, ein NS-artiges Regime sei auch in den USA möglich, weil das, was in Deutschland geschah, das Ergebnis einer „soziokulturellen Krankheit“ gewesen sei – nicht das Produkt geisteskranker Einzeltäter.8
Rund drei Jahrzehnte später griff die Rorschach-Expertin Molly Harrower die Testergebnisse noch einmal auf. 1975 legte sie die Nürnberger Protokolle – anonymisiert und vermischt mit Testergebnissen von Klinikpatienten und Geistlichen – einem Panel von zehn unabhängigen Rorschach-Experten vor. Im Doppelblindverfahren konnten diese Fachleute die NS-Führer nicht anhand ihrer Testergebnisse identifizieren; sie fanden keine auffälligen Gemeinsamkeiten und keine Anzeichen einer spezifischen „Nazi-Persönlichkeit“. Die Angeklagten erschienen psychologisch nicht unterscheidbar von der Vergleichsgruppe.9
Eine Einschränkung gehört dazu: Spätere, methodisch modernere Reanalysen derselben Rorschach-Protokolle – etwa eine vielzitierte Studie aus den späten 1980er-Jahren – widersprechen dem Bild einer durchgängigen psychologischen Unauffälligkeit. Sie fanden erhebliche individuelle Unterschiede und bei einem Teil der Angeklagten durchaus deutliche Pathologie – nur eben kein einheitliches „Nazi-Profil“, auf das man alle reduzieren könnte.10 Die Befunde sind also differenzierter, als die plakative Formel „sie waren ganz normale Menschen“ suggeriert – aber sie widerlegen die Kernthese nicht: Es gab keinen klinischen Marker, der die Täter kategorial von gewöhnlichen Menschen unterschied.
Was folgt daraus für die Debatte um „Nazi“ als Begriff? Genau das, was Kelley 1947 formulierte und was Gilbert im Kern teilte: Die Täterschaft lässt sich nicht auf individuellen Wahnsinn oder eine abweichende Psyche zurückführen. Was NS-Führer von anderen Menschen unterschied, war nicht ihre Psychopathologie, sondern eine Kultur des Gehorsams gegenüber Autorität, in der Unterordnung an die Stelle eigenständigen moralischen Urteilens trat. Das deckt sich mit der später von Hannah Arendt geprägten Formel von der „Banalität des Bösen“ – und es untermauert, warum Historiker den völkischen Volksbegriff, nicht die individuelle Verrücktheit einzelner Anführer, als das eigentliche Frühwarnsignal betrachten. Eine Ideologie, die Menschen nach Abstammung sortiert und Gehorsam über Gewissen stellt, braucht keine Wahnsinnigen, um in Gewalt zu münden – sie braucht nur genug gewöhnliche Menschen, die mitmachen.
Das ist zugleich die unbequemste Pointe dieses ganzen Themenkomplexes: Der Begriff „Nazi“ bezeichnete historisch keine Krankheit des Geistes, sondern eine Krankheit der Kultur. Und Kulturen – anders als individuelle Psychopathologien – lassen sich reproduzieren.
Die Sprache als Code: Von „Goldstücken“ und „wohltemperierter Grausamkeit“
Ein wesentliches Element dieser Gefahr ist die codierte Sprache, die in Teilen der AfD verwendet wird. Begriffe wie „Remigration“ oder die Unterscheidung zwischen „Passdeutschen“ und „Volksdeutschen“ sind keine harmlosen Euphemismen, sondern gezielt eingesetzte Chiffren für einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Die Amadeu Antonio Stiftung dokumentiert, dass Worte wie „Goldstücke“ als „ironische und herabsetzende Andeutung für Geflüchtete“ etabliert wurden und wer sie benutzt, „rassistische Sprachcodes“ nutzt.11
Björn Höcke, AfD-Landesvorsitzender in Thüringen, prägte den Begriff der „wohltemperierten Grausamkeit“. In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ (2018) schreibt er, eine neue politische Führung müsse „Maßnahmen ergreifen“, die „ihrem eigenen moralischen Empfinden zuwiderlaufen“ – er nennt das „wohltemperierte Grausamkeit“.12 In diesem Zusammenhang spricht er auch von einem „großangelegten Remigrationsprojekt“ und davon, dass „menschliche Härte und unschöne Szenen“ sich nicht vermeiden ließen. Der Begriff „Remigration“ ist dabei die codierte Formulierung für die Deportation von Millionen von Menschen.
Antisemitismus: Nicht abwesend, nur codiert
Der Antisemitismus der AfD ist nicht abwesend, sondern codiert. Der Antisemitismusexperte Lars Rensmann kommt in einer Studie für das American Jewish Committee zu dem Ergebnis, die AfD integriere trotz punktuell pro-israelischer Rhetorik antisemitische Denkmuster, Verschwörungserzählungen und geschichtspolitischen Revisionismus systematisch in ihr ethnonationalistisches Weltbild.13 Die Partei zeige ein „freundliches“ oder bürgerliches Gesicht, nutze aber subtile Chiffren, um das eigene Wählerpotenzial zu mobilisieren.
Konkret bedeutet das: Die AfD verwendet Begriffe wie „Globalisten“, „kosmopolitische Eliten“ oder „schattenhafte Finanzmächte“, die auf alte antisemitische Stereotype zurückgreifen, ohne Juden ausdrücklich zu nennen. Der Verschwörungsmythos eines geplanten „Großen Austauschs“ der einheimischen Bevölkerung spiegelt laut Rensmann „klassische Fantasien einer jüdischen Weltverschwörung wider, ohne Juden ausdrücklich zu erwähnen“.14 Die Partei sagt nicht „Juden“, sie sagt „Globalisten“. Sie sagt nicht „Vernichtung“, sie sagt „Remigration“.
Die Grenze zwischen Diagnose und Anklage
Hier verläuft allerdings eine Trennlinie, die journalistisch und wissenschaftlich unbedingt beachtet werden muss: Der Nachweis eines völkischen, menschenwürdefeindlichen Nationsverständnisses – wie ihn Verfassungsschutzberichte und das GFF-Gutachten für Teile der AfD führen – ist etwas anderes als der Nachweis einer aktuellen Mordabsicht. Zwischen beidem liegt ein weiter Raum aus Vermutung, Interpretation und politischem Kampf um Deutungshoheit.
Ausdrücke wie „Remigration“ oder die Unterscheidung zwischen „Passdeutschen“ und anderen Deutschen sind von Verfassungsschützern und Gerichten als Ausdruck eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs eingeordnet worden, der mit dem Grundgesetz kollidiert – das ist dokumentiert und belastbar. Ob einzelne Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Szene tatsächlich als verschlüsselte Ankündigung konkreter Gewalttaten gegen Menschen gemeint sind, ist dagegen eine Frage, die sich nicht durch Worterklärung allein beantworten lässt, sondern nur durch belastbare Beweise – Chatprotokolle, interne Papiere, geäußerte Handlungsabsichten. Solche Belege sind in Einzelfällen aufgetaucht, etwa in den öffentlich gewordenen Chats des AfD-Abgeordneten Matthias Helferich, der sich selbst als „das freundliche Gesicht des NS“ bezeichnete.15 Sie erlauben aber keine pauschale Übertragung auf eine Partei mit Hunderttausenden Mitgliedern und Millionen Wählern.
Fazit: Zwei Wahrheiten, die zusammen gehören
Beide Ausgangsbeobachtungen dieses Textes sind richtig, und sie schließen einander nicht aus:
„Nazi“ war schon 1925 ein Kampfbegriff der Gegner – keine Selbstbezeichnung, keine neutrale wissenschaftliche Kategorie, sondern ein politisches Urteil. Wer ihn heute unpräzise verwendet, macht ihn beliebig und schwächt seine Kraft dort, wo sie tatsächlich gebraucht wird.
Zugleich ist der Begriff kein Zufallsprodukt der Sprachgeschichte. Er entstand, weil eine reale Bewegung existierte, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft aus der Gemeinschaft der Gleichberechtigten ausschloss – mit Konsequenzen, die sich über anderthalb Jahrzehnte radikalisierten, bis zum Massenmord. Und wie die Nürnberger Psychologen zeigten, waren es keine Wahnsinnigen, die diesen Weg gingen, sondern gewöhnliche Menschen in einer Kultur, die Gehorsam über Gewissen stellte. Wenn Forscher und Verfassungsschützer heute vergleichbare Denkmuster – einen ethnisch definierten Volksbegriff, Verschwörungserzählungen über „Umvolkung“, codierte Sprache zur Abwertung von Minderheiten – in Teilen der AfD dokumentieren, ist das kein Sprachspiel, sondern eine ernstzunehmende historische Warnung.
Die seriöse Antwort liegt deshalb nicht in der Formel „Nazi ja oder nein“, sondern in der genauen Benennung dessen, was belegbar ist: ein verfassungsfeindlicher, völkisch-rassistischer Nationalismus in Teilen einer Partei – mit einer Geschichte, die zeigt, wohin solche Ideologien führen können, wenn ihnen niemand entgegentritt und genügend gewöhnliche Menschen mitmachen. Das ist weniger plakativ als das Wort „Nazi“. Aber es ist präziser, überprüfbarer – und macht die eigentliche Gefahr sichtbarer, statt sie in einem Wort zu verstecken, das sich seit hundert Jahren jeder endgültigen Definition entzieht.
Quellen
- Wikipedia, Sozi: „In Österreich wurde die Kurzform vor allem während der Zeit des Austrofaschismus verwendet, um die Anhänger der SDAPÖ bzw. des Sozialismus herabzusetzen. Nach 1945 wurden die Anhänger der neugegründeten SPÖ auch als Sozis bezeichnet, allerdings ohne negativen Bezug.“ de.wikipedia.org/wiki/Sozi (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), AfD ist nachweislich verfassungswidrig – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt nach einem Jahr Arbeit umfassendes wissenschaftliches Gutachten vor, 25.06.2026: „Es kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.“ freiheitsrechte.org (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Deutschlandfunk, „Gesichert rechtsextremistisch“ – So begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD, 02.05.2025: Das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. deutschlandfunk.de (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Umberto Eco, Ur-Fascismo (1995); vgl. die deutsche Zusammenfassung bei akweb.de, Urfaschismus, 16.03.2020: Eco nennt 14 Merkmale, darunter „Angst vor dem Andersartigen“, „Appell an die frustrierten Mittelklassen“, „Verachtung der Schwachen“ und „Obsession einer Verschwörung“. akweb.de (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Steffen Kailitz, Im Namen des »Volkes«, Essay, S. 2: „Wenn völkische Nationalisten von Volk sprechen, meinen sie den Ethnos, eine biologische Abstammungsgemeinschaft. Der ethnische Volksbegriff steht mit dem demokratischen auf Kriegsfuß.“ lu-wahlen.ch (PDF) (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Bundesverfassungsgericht, No prohibition of the National Democratic Party of Germany as there are no indications that it will succeed in achieving its anti-constitutional aims, Pressemitteilung Nr. 4/2017, 17.01.2017: „The NPD intends to replace the existing constitutional system with an authoritarian national state that adheres to the idea of an ethnically defined ‘people’s community’ (Volksgemeinschaft). Its political concept disrespects human dignity and is incompatible with the principle of democracy.“ bundesverfassungsgericht.de (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- American Psychological Association, In search of the Nazi personality, Monitor on Psychology, 40(3), 2009: „Both Kelley and Gilbert claimed that all of the war criminals were legally sane.“ apa.org/monitor/2009/03/nazi (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Douglas M. Kelley, 22 Cells in Nuremberg, 1947; zusammengefasst in: American Psychological Association, In search of the Nazi personality, a. a. O.: Kelley „cautioned that a Nazi-style government would be possible even in America because it was a ‘socio-cultural disease’ and not a product of insane leaders.“ apa.org/monitor/2009/03/nazi (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Everything Everywhere (Podcast-Transkript), The Nuremberg Personality Tests: „30 years after the tests were administered, a psychologist by the name of Molly Harrower conducted a double-blind test to compare the Nazi results with a group of members of the clergy, and hospital patients. She found no difference between the groups.“ everything-everywhere.com (abgerufen am 22.09.2026); vgl. American Psychological Association, In search of the Nazi personality, a. a. O.: Harrower nutzte ein Doppelblindverfahren mit zehn Rorschach-Experten und Vergleichsprotokollen von Geistlichen und Klinikpatienten. ↩
- E. A. Zillmer u. a., Rorschach Records of Nazi War Criminals: A Reanalysis Using Current Scoring and Interpretation Practices: Die Studie zeigt, dass sich die NS-Kriegsverbrecher nicht auf ein einheitliches Störungsbild reduzieren lassen, sondern erhebliche individuelle Unterschiede im Ausmaß ihrer Psychopathologie aufweisen. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/2918460 (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Amadeu Antonio Stiftung, Vitaler Hass. Rechtsextreme Kommunikationsstrategien im Web 2.0, Berlin 2013. amadeu-antonio-stiftung.de (PDF) (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Björn Höcke, Nie zweimal in denselben Fluss, 2018; vgl. Focus, Höckes „wohltemperierte Grausamkeit“: Warum ein Jurist dennoch keinen Grund zur Panik sieht, 18.09.2026. focus.de (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Lars Rensmann, »Freundliche Gesichter« des Antisemitismus?, Studie im Auftrag des American Jewish Committee (AJC), 2026. ajc.org; vgl. Jüdische Allgemeine, Ist die AfD das »freundliche Gesicht« des Antisemitismus?, 09.09.2026. juedische-allgemeine.de (beide abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Ebd.: Der Verschwörungsmythos eines geplanten „Großen Austauschs“ spiegele „klassische Fantasien einer jüdischen Weltverschwörung wider, ohne Juden ausdrücklich zu erwähnen“. ↩
- n-tv, E-Mails belasten umstrittenen AfD-Politiker Matthias Helferich, 23.05.2025: Helferich bezeichnete sich selbst in Chats als „das freundliche Gesicht des NS“. n-tv.de (abgerufen am 22.09.2026). ↩
- Browser Ballett (funk/ZDFneo), Satire-Sketch. youtube.com/watch?v=zvgZtdmyKlI (abgerufen am 22.09.2026). Hinweis: Es handelt sich um Satire, kein dokumentarisches Material – eingebunden zur Illustration, nicht als historische Quelle. ↩

