Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen bei Einführung der neuen SGB-II-Gesetzgebung abgelehnt. Die häufigste Begründung war, dass der Klageweg zu beschreiten sei. Andererseits: Selbst wenn der Klageweg beschritten wurde, wird es solche Urteile wohl in Zukunft nicht mehr geben, wenn die Bundesregierung sich durchsetzt und die SPD im Bundesrat der Bundesregierung folgt.
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