Warum die „Abgehängten“-Soziologie den Kern der AfD-Bewegung verfehlt – und es stattdessen um eine Grammatik der Herrschaft geht
Vorbemerkung zur These
Die politische Grammatik der AfD-Anhängerschaft ist nicht in erster Linie „abgehängt“, sondern „unterdrückt“. Daraus folgt: Es geht nicht primär um Teilhabe, sondern um die Wiederherstellung einer als rechtmäßig empfundenen Herrschaftsposition.
Die zugespitzte Formulierung – „die unterdrückten Deutschen, die sich nach 1945 als beraubte Herrenmenschen fühlen“ – ist ein Deutungsangebot für die Bewegungslogik, keine bewiesene Tatsache und schon gar keine Charakterisierung jeder einzelnen Stimme. Sie soll den Kern der politischen Form beschreiben, die die AfD anbietet und aktiviert: einen Herrschaftsanspruch, der sich als Unterdrückungserfahrung artikuliert.
1. Der Streit um die „Abgehängten“
Seit Jahren debattiert die Republik über den Rechtsruck, und seit Jahren kreist die etablierte Soziologie um eine zentrale Frage: Wem geht es schlecht? Wer hat zu wenig, wer fühlt sich überfordert, wer blickt neidisch nach oben?
Die Standardantwort lautet: Es sind gar nicht die ganz Armen. Es ist die verunsicherte Mitte. Stephan Lessenich hat die „Mär von den Abgehängten“ kritisiert und stattdessen einen „Klassenkampf der Mitte“ beschrieben – ein Aufbegehren zur Verteidigung von Vorrechten, die durch den Aufstieg von „Außenseitern“ gefährdet scheinen.[1] Armin Nassehi wiederum warnt davor, die Diagnose der AfD zu übernehmen, wonach ohnehin alles den Bach heruntergehe.[2]
Beide beschreiben zweifellos richtige Phänomene. Doch beide verbleiben in der Logik der Verteilung: Wer hat was, wer bekommt was, wer hat zu wenig? Die „Abgehängten“-These ist im Kern eine Mangelthese. Und wer einen Mangel hat, will Teilhabe. Wer teilhat, kann besänftigt werden. Das ist die implizite, beruhigende Politik, die aus dieser Soziologie folgt: mehr Umverteilung, mehr Anerkennung, mehr Fürsorge.
Das Problem ist nur: Diese Diagnose geht am Kern des Konflikts vorbei. Es geht hier nicht um Teilhabe. Es geht um Herrschaft.
2. Die Grammatik des „Unterdrückten“
Der Unterschied zwischen den Begriffen mag semantisch klein erscheinen, ist aber politisch fundamental.
Wer sagt: „Ich bin abgehängt“, der erkennt die Spielregeln im Grunde an. Er drückt aus: Ich bin unten, weil ich nicht schnell genug mitkam. Wer dagegen sagt: „Ich bin unterdrückt“, der zieht eine ganz andere Bilanz: Ich bin unten, obwohl ich eigentlich nach ganz oben gehöre – aber fremde Mächte halten mich künstlich unten.
Genau diese Struktur hat der Soziologe Michael Kimmel als aggrieved entitlement beschrieben: den gerechten Zorn historisch dominanter Gruppen, die ihren angestammten Status als unrechtmäßig bedroht erleben. Kimmel betont, dass diese Mobilisierung rückwärtsgewandt ist – es geht nicht um eine gerechtere Zukunft, sondern um die Wiederherstellung eines verlorenen Zustands.[3]
Die PEGIDA-Forschung hat offengelegt, wie das in der Praxis aussieht: Die Protestierenden inszenieren sich als das „unerhörte Volk“, das sich holt, was ihm „natürlich“ gehört – und projizieren die Schuld für ihre eingebildete Enteignung auf die Schwächsten unter sich.[4] Das ist längst keine Frage von Einkommen oder Kaufkraft mehr. Es ist eine Frage der Anerkennungsordnung. Wer sich abgehängt fühlt, will Brot. Wer sich unterdrückt fühlt, will Befreiung. Und Befreiung heißt in dieser Logik nicht Gleichheit und Demokratie, sondern Macht über andere.
3. Die Mimikry-These: Wenn der „unterdrückte Geist“ zur Institution wird
Dieses Ressentiment ist keine reine Internet-Erscheinung oder ein Phänomen am Stammtisch; es hat eine tiefe, reale Infrastruktur in der bundesdeutschen Geschichte.
Man blicke nur in die frühe Geschichte des Bundesjustizministeriums. Das sogenannte „Rosenburg-Projekt“ hat offengelegt, dass zwischen 1949 und 1973 rund 90 leitende Juristen des BMJ der NSDAP angehört hatten, 34 der SA – und mehr als 15 Prozent vor 1945 im nationalsozialistischen Reichsjustizministerium selbst tätig waren.[5] Das ist keine historische Randnotiz. Es ist die Blaupause für institutionelle Kontinuität in einer Republik, die über Recht und Unrecht wachen sollte.
Der Vorwurf der „Mimikry“ ist hier kein verschwörungstheoretisches Raunen, sondern eine Funktionsbeschreibung: Man musste nach 1945 nicht aktiv „Nazi“ sein, um in einer von NS-Juristen geprägten Institution Karriere zu machen. Man musste nur reibungslos funktionieren – und die eigene Ideologie in eine Form gießen, die mit der neuen formellen Ordnung kompatibel schien. Der „unterdrückte Geist“ trug innerlich weiter die Uniform des uneingeschränkten Herrschers, während er äußerlich die Akten der Demokratie abzeichnete.
Diese institutionelle Prägung wirkte über die unmittelbare Nachkriegszeit hinaus. Kontinuitäten in Justiz und Polizei der 1950er und 1960er Jahre, die späte Aufarbeitung und die Verdrängungskultur schufen einen Nährboden, auf dem autoritäre Loyalitätsmuster länger überdauern konnten als die formelle Demokratie es vermuten ließ. Was das im Extremfall bedeuten kann, zeigt der Fall Oury Jalloh. Der Asylbewerber, der 2005 hand- und fußgefesselt in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, ist bis heute ein offenes Trauma des Rechtsstaats. Die offizielle Version von der Selbstanzündung hielt einer kritischen Prüfung nicht stand; ein ermittelnder Staatsanwalt ging offen von einer Vertuschung durch die Polizei aus. Verfahren wurden eingestellt oder endeten ohne Aufklärung.[6] Das mag rechtlich ein Einzelfall sein, strukturell ist es ein Offenbarungseid: Das System schützt sich selbst, weil die loyalheischende „Mimikry“ tiefer sitzt als jede demokratische Außenkontrolle.
4. Von der Zelle zur Reichsbürger-Fantasie
Diese institutionelle Mimikry bildet den Nährboden, auf dem die radikaleren Ränder gedeihen. Hier schließt sich der Kreis zu Neonazis und Reichsbürgern. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Reichsbürger-Szene als geeint durch die „fundamentale Ablehnung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“. Ihre Grundannahme: Das Grundgesetz sei „von den Alliierten aufgezwungen“ und daher illegitim.[7]
Das ist exakt dieselbe Grammatik: Wir sind das eigentliche, das wahre Volk, aber eine fremde, illegitime Ordnung hält uns unterdrückt. Die Souveränität, die sie mit pseudo-juristischen Wirren zurückfordern, ist keine demokratische Souveränität. Es ist das Herrschaftsrecht einer imaginierten Abstammungsgemeinschaft, die sich als rechtmäßige Alleinerbin des Staates versteht.
Als affektive Brücke zwischen diesem „unterdrückten Geist“ und der heutigen AfD dient der sekundäre Antisemitismus: jene Schuldabwehr, die als Abwehrreaktion gegen das Erinnern an den Holocaust entsteht. Analysen von AfD-nahen Online-Communities zeigen, wie die rhetorische Frage „Wer erinnert sich eigentlich an all die deutschen Opfer?“ als Widerstand gegen jüdische Opferschaft funktioniert. Sie betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr, die den „unterdrückten Deutschen“ zum eigentlichen Märtyrer der Weltgeschichte stilisiert.[8]
5. Die AfD ist kein „Protest“, sondern ein Machtprojekt
Die AfD ist keine Wiederauflage der NSDAP. Sie ist eine moderne rechtspopulistische Partei mit EU-Skepsis, Migrationsabwehr, nationaler Opfererzählung und autoritärem Ordnungsdenken. Aber sie greift auf ein kulturelles und psychologisches Reservoir zurück: Überlegenheitsanspruch, Kränkung, Opferrolle, Abgrenzung, Misstrauen gegen „die da oben“. Dieses Reservoir ist nicht immer politisch aktiv. Es wird aktiviert – durch Eliten, Krisen, Gelegenheitsstrukturen.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 war ein institutioneller Hinweis, ist aber rechtlich umstritten. Das Verwaltungsgericht Köln hat sie mit Eilbeschluss vom 26. Februar 2026 vorläufig untersagt; dem Bericht zufolge sah es zwar einen starken Verdacht, aber noch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende verfassungsfeindliche Prägung. Als rechtsextremistischer Verdachtsfall bleibt die Partei eingestuft, und diese Einstufung ist rechtskräftig.[9] Wer die These auf die Gefahr des Rechtsextremismus stützen will, sollte deshalb nicht auf die Einstufung allein setzen, sondern auf konkrete Belege: Björn Höckes rechtskräftige Verurteilungen wegen der SA-Parole „Alles für Deutschland“[10] sowie das Potsdamer Treffen vom November 2023, an dem AfD-Politiker und der Rechtsextremist Martin Sellner teilnahmen.[11]
Die AfD führt keinen Verbesserungsdiskurs, sondern einen Herrschaftsdiskurs. Es geht nicht darum, den Verkehr effizienter, die Industrie wettbewerbsfähiger, die Klimapolitik sozialer zu machen. Es geht darum, die liberale Ordnung umzukehren: Rechtsstaat, Minderheitenschutz, EU, Wissenschaft, unabhängige Medien – all das wird als illegitime Fremdherrschaft gerahmt.
Dabei ist die Wählerschaft zu differenzieren: ein ideologischer Kern, statusängstliche Mittelschichten und reine Protestwähler folgen unterschiedlichen Motiven. Die hier beschriebene Tiefenstruktur erklärt das politische Angebot der AfD und ihre Aktivierungsfähigkeit – nicht jede einzelne Stimme. Nicht jeder AfD-Wähler ist ein Faschist. Aber die politische Form, die die AfD anbietet, ist autoritär. Wer die „Unterdrückungs“-Erzählung übernimmt, für den wird Kompromiss zum Verrat.
6. Empirische Prüfbarkeit und Gegenargumente
Die These ist kein fertiges Urteil, sondern ein prüfbares Deutungsangebot. Empirisch prüfbar wäre sie an der Kombination aus Statusanspruch, Schuldabwehr und Externalisierung – etwa an Einstellungsdaten, wie sie Autoritarismus- und Mitte-Studien oder der ALLBUS erheben. Die These wäre gestützt, wenn diese Dispositionen in AfD-nahen Milieus systematisch zusammenfallen; sie wäre geschwächt, wenn sie unabhängig voneinander streuen.
Konkret ließen sich etwa Indikatoren prüfen wie:
- Zustimmung zu Aussagen über „verlorene Vorherrschaft“ oder „Enteignung des eigenen Volkes“;
- Ablehnung der Erinnerungskultur und sekundärantisemitische Einstellungen;
- Externalisierung von Verantwortung auf „Eliten“, „Fremde“ oder „das System“ bei gleichzeitigem Festhalten an hierarchischen Ordnungsvorstellungen.
Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen Bewegungslogik und Wählermotivation. Die hier beschriebene Grammatik erklärt das politische Angebot der AfD und ihre Aktivierungsfähigkeit. Sie erklärt nicht automatisch jede einzelne Stimme. Wer sie als Pauschalurteil über alle AfD-Wähler liest, missversteht sie.
Gegenargumente verdienen Beachtung: Materielle Faktoren (Arbeitslosigkeit, Infrastrukturdefizite, regionale Abwanderung) korrelieren in vielen Regionen weiterhin mit AfD-Stärke. Die Abgehängten- und Verteilungsdiagnose behält deshalb ihre Teilgültigkeit. Der vorliegende Text bestreitet nicht, dass soziale Nöte real sind. Er bestreitet, dass sie den Kern der politischen Form erklären, die die AfD anbietet. Internationale Parallelen – aggrieved entitlement in den USA, Identitäts- und Souveränitätsdiskurse in Frankreich oder Polen – deuten darauf hin, dass es sich um ein wiederkehrendes Muster historisch dominanter Gruppen handelt, das über reine Mangelerscheinungen hinausgeht.
7. Fazit: Nicht Mangel, sondern Anspruch
Der Fehler liegt in der Brille, mit der wir auf das Problem blicken. Die gängige „Abgehängten“-Soziologie verfehlt den Kern systematisch, weil sie dort nach einem materiellen Mangel sucht, wo in Wahrheit ein Herrschaftsanspruch formuliert wird.
Das ist gewiss kein Plädoyer dafür, soziale Nöte, Arbeitslosigkeit oder Infrastrukturprobleme zu ignorieren. Aber es ist ein Plädoyer dafür, den politischen Kern dieser Krise richtig zu benennen. Die Triebfeder dieser Bewegung ist kein Schrei nach Brot. Sie ist der autoritäre Reflex einer Gesellschaft, die nicht teilen, sondern herrschen will: Nicht „Wir brauchen mehr“ – sondern „Uns wird genommen, was uns gehört“.
Die richtige Antwort auf diese Politik ist deshalb nicht Fürsorge, nicht Besänftigung, nicht die Übernahme der Opfergrammatik. Sie ist Klarheit: die Dinge beim Namen nennen, demokratische Institutionen verteidigen, die Feindbildlogik nicht unter Druck übernehmen und gleichzeitig die realen Sorgen der Menschen ernst nehmen – ohne ihnen die falsche Erzählung zu bestätigen. Praktisch heißt das: rhetorische Präzision statt moralischer Pauschalisierung, institutionelle Resilienz statt symbolischer Zugeständnisse und eine Politik, die materielle Verbesserungen liefert, ohne den Herrschaftsanspruch zu legitimieren.
Endnoten
- Stephan Lessenich, Nicht da und nicht dort. Die Mär von den Abgehängten, in: Die Zeit; sowie ders., Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, Berlin: Suhrkamp 2016. Zur Einordnung der „Klassenkampf der Mitte“-These vgl. auch die Debatte um Lessenichs Externalisierungsthese. ↩
- Armin Nassehi, Krisenzeit. Wenn die Gegenwart nervt, München: C.H. Beck 2023; ders., Interviews zur AfD-Diagnose u. a. in Der Spiegel und Die Zeit. ↩
- Michael Kimmel, Angry White Men. American Masculinity at the End of an Era, New York: Nation Books 2013 (Konzept des aggrieved entitlement). Für die AfD-Rezeption vgl. den De Gruyter-Band zu PEGIDA: „Aggrieved entitlement can mobilize one politically, but it is often a mobilization toward the past, not the future, to restore that which one feels has been lost.“ ↩
- Ebd.; vgl. auch die PEGIDA-Forschung von Hans Vorländer u. a., PEGIDA. Entwicklung, Zusammensetzung und Deutung einer Empörungsbewegung, Wiesbaden: Springer VS 2016. ↩
- Manfred Görtemaker / Christoph Safferling (Hg.), Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit, München: C.H. Beck 2016; vgl. die Projektseite des BMJ zum Rosenburg-Projekt. ↩
- Dokumentation von Amnesty International und der Initiative „Oury Jalloh“; zusammenfassend die Berichterstattung von Amnesty International sowie die Berichte zu den Prozessen in Dessau und Magdeburg. ↩
- Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier „Reichsbürger und Selbstverwalter“. ↩
- Forschung zu sekundärem Antisemitismus und AfD-Online-Communities, u. a. bei der Amadeu Antonio Stiftung sowie Studien von Matthias Quent und der Otto-Brenner-Stiftung zu AfD-Facebook-Seiten. ↩
- VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25; vgl. ZDFheute, „AfD vorerst nicht ‚gesichert rechtsextremistisch‘“; zur rechtskräftigen Einstufung als Verdachtsfall: ORF-Bericht. ↩
- LG Halle, Urteile vom 14.05.2024 und 01.07.2024, jeweils wegen Verwendens der SA-Parole „Alles für Deutschland“; vom BGH bestätigt. Vgl. Legal Tribune Online und ZDFheute. ↩
- Correctiv-Recherche zum Treffen in Potsdam, November 2023 (veröffentlicht im Januar 2024). ↩

