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Arbeit

Wir stehen für einen gesetzlichen Mindestlohn ein und möchten die verschiedensten Modelle der Existenzsicherung nach ihrer Machbarkeit im bürgerlichen Konsens prüfen.

Leiharbeit muss wieder zu dem werden, was es ursprünglich war. Dauerbeschäftigungen in den Unternehmen als Leiharbeit entspricht nicht mehr einer Leihe sondern eher einem Sklavenhandel. Ein Vertragswechsel lohnt sich bei einer Leihe nicht. Wenn die Leihe aber zu einem Dauerzustand verkommt, dann stünde einem Vertragswechsel nichts entgegen. Dies wird aber nicht gemacht, da der Leiharbeiter zu anderen Konditionen beschäftigt wird und der Zwischenhändler kein Geld mehr verdienen würde. Allerdings leistet der Zwischenhändler zu diesem Zeitpunkt auch nichts mehr. Nach sechs Monaten sollte also das Vertragsverhältnis geändert werden, damit der Arbeitnehmer mehr Sicherheit erhält.